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TELC-Prüferlizenzen:
Trainingsveranstaltung am 06./07.02.2004 in Hofheim/Taunus
Deutsch, Englisch, Spanisch ausgebucht Noch wenige Plätze für Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch Anfragen: pruefungszentrale@vhs-in-hessen.de
Prüfungsvorraussetzung:
Aus Gründen der Qualitätssicherung des Systems der Europäischen Sprachenzertifikate müssen Bewerberinnen und Bewerber für Prüferlizenzen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, ohne die die Teilnahme an einem Prüferschulungsseminar der WBT Weiterbildungs-Testsysteme GmbH mit abschließender Lizenzierung nicht möglich ist.
- Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein
mehrjährige Unterrichtserfahrung im Prüfungsfach (d.h. es genügt beispielsweise für eine Prüferlizenz im Fach English for Business Purposes nicht, dass Englisch für Anfänger oder im allgemeinsprachlichen Bereich unterrichtet wird).
- Kenntnis des Lernzielansatzes des jeweiligen Prüfungsfachs (da das System der Europäi-schen Sprachenzertifikate nicht nur Prüfungen, sondern auch curriculare Grundlagen ent-hält, ist die Lektüre der jeweiligen Lernzielbroschüre als Vorbereitung auf das Schulungsseminar unbedingt erforderlich).
- Kenntnis des Testformats des jeweiligen Prüfungsfachs
- Kenntnis der Prüfungsordnung der Europäischen Sprachenzertifikate
- Kenntnis der international anerkannten Niveaustufen des Common European Framework des Europarats
- nahezu muttersprachliche Kompetenz im Prüfungsfach (mindestens C1)
Die Trainerinnen und Trainer der WBT Weiterbildungs-Testsysteme GmbH sind angehalten, in den Schulungen diese Voraussetzungen zu überprüfen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Lizenzierung von Prüfern nicht sprach-, sondern fachbezogen erfolgt, d.h. Prüferlizenzen gibt es nicht für Deutsch, sondern für die Fächer Zertifikat Deutsch oder Zertifikat Deutsch für den Beruf. Nicht fachbezogene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
- Eine Lizenzierung als Prüfende/r ist nur möglich, wenn die Teilnehmenden
sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen,
- sich aktiv an der Diskussion beteiligen (z.B. Beurteilung von Prüferverhalten, sinnvolle Begründungen für Bewertungen).
eine kommentierte Bewertung einer Prüfung auf Video vornehmen (dabei darf die Abweichung von der Musterbewertung nicht gravierend sein. Verstöße gegen die Musterbewertung werden dann sanktioniert, wenn mehrfach Abweichungen zwischen A/B = „bestanden“ und C/D = „nicht bestanden“ vorkommen. In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass der/die Teilnehmende das Bewertungssystem nicht verstanden hat und keine ausreichenden Kenntnisse über die Kompetenzstufe des jeweiligen Zertifikats vorliegen).
Prüfungsvorraussetzung >>>
Einladung:
Einführung in die Leitung von Alphabetisierungskursen
In Deutschland gibt es vermutlich vier Millionen Erwachsene, die über so geringe Schriftsprachkenntnisse verfügen, dass sie zu den funktionalen Analphabeten gezählt werden.
In dieser Veranstaltung werden Unterrichtskonzepte, Beispiele aus der Kurspraxis sowie Materialien vorgestellt, die auch für die Arbeit mit lese- und schreibschwachen Jugendlichen oder andere bildungsbenachteiligte Bevölkerungsgruppen adaptiert werden können.
Im ersten Veranstaltungsteil befassen Sie sich zunächst mit der Zielgruppe der (funktionalen) Analphabeten und den Rahmenbedingungen der Alphabetisierungsarbeit.
Im zweiten Veranstaltungsteil geht es um die Arbeit mit Texten. Zunächst werden Beispiele aus der Unterrichtspraxis vorgestellt, die zeigen, wie auf unterschiedlichen Fähigkeitsstufen eigene Texte erstellt werden können.
Weitere Hinweise zum Thema Analphabetismus/Alphabetisierung: www.alphabetisierung.de www.apoll-online.de
Quelle: Institut der hessischen Volkshochschulen - Fachreferat Sprachliche Weiterbildung Winterbachstraße 38 - 60320 Frankfurt am Main
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